Katastrophenschutz als Ersatzdienst
Katastrophenschutz als sinnvolle Aufgabe
In der heutigen Zeit ist der ursprüngliche Sinn des Katastrophen- oder Zivilschutzes nicht mehr gegeben. Daher ist Katastrophenschutz heute ehr ein Umgehen mit Naturkatastrophen oder einem zivilen Unglücksereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten. Doch grade vor einem solchen Hintergrund ist dieses Betätigungsfeld der Malteser von nicht zu unterschätzender Bedeutung und wird auch heute noch vom Staat durch Gelder und die Möglichkeit gefördert, dass junge Männer anstelle von Wehr- und Zivildienst eine Verpflichtung zur Mithilfe im Katastrophenschutz eingehen können.
Freistellung vom Grundwehrdienst
Grundvoraussetzung für eine solche „Freistellung“ ist eine persönliche Verpflichtung des Helfers mindestens sechs Jahre in einer Einheit des Katastrophenschutzes der Malteser mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten Dienstveranstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungen, Übungen, Einsätze) für den Katastrophenschutz teilnehmen. Die Entscheidung über den Eintritt der Freistellung trifft die kommunal zuständige Katastrophenschutzbehörde nach Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Mike Dudenhausen.
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